Verlängerter Lockdown bis zum 31.01.2021

Liebe Eltern,

nach der heutigen Mitteilung des Schulministeriums NRW steht fest, dass unsere Schule bis zum 31. Januar 2021 keinen Präsenzunterricht anbieten wird.

Alle Schülerinnen und Schüler werden bis Ende Januar zuhause im Distanzunterricht beschult.

Lediglich für eine Notbetreuung für Kinder, die von Ihren Eltern nicht zuhause betreut werden können, bleibt die Schule geöffnet (Im Bedarfsfall melden Sie sich bitte per Email).

Das Kollegium der Freiherr-vom-Stein-Schule wird am Donnerstag, 07.01. und am Freitag, 08.01. das Distanzlernen vorbereiten. Alle Eltern werden dann über die aktuellen  Regelungen für ihre Kinder von den Klassenleitungen informiert.

Das Distanzlernen wird am Montag  11.11.21 zunächst in eingeschränkter Form starten, da dieser Tag teilweise noch für die Ausgabe von Materialien genutzt werden wird. Ab Dienstag startet  der Distanzunterricht dann vollständig.

Ein Erfolg dieser Maßnahmen im Kampf gegen die Corona Pandemie kann nur mit großer Anstrengung und Disziplin aller Beteiligten gewährleistet werden.

Ich bin zuversichtlich, dass die Freiherr-vom-Stein-Schule diese Herausforderung in der bewährten Kooperation zwischen Elternhaus und Schule, im Sinne Ihrer Kinder bewältigen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Florian Lötters

 

 

 

Aktuelle Informationen des Schulministeriums vom 11.12.2020

Liebe Eltern,

ab Montag (14.12.2020) bis Freitag (18.12.2020)  wird die Präsenzpflicht für Grundschüler aufgehoben. Das bedeutet, Sie entscheiden, ob Sie Ihr Kind in den Präsenzunterricht in die Schule schicken (erhöhtes Infektionsrisiko) oder ob Sie Ihr Kind Zuhause lassen und es stattdessen im Lernen auf Distanz unterrichtet wird. Somit findet nächste Woche weiterhin Unterricht (in zwei Formen) statt. OGS und Betreuung bleiben ebenfalls geöffnet.

Bitte teilen Sie den entsprechenden Klassenleitungen schriftlich per Mail möglichst zeitnah mit, ob Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Geben Sie dazu bitte genau an, ab wann (Datum) Ihr Kind ins Distanzlernen wechseln soll. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenz- und Distanzlernen ist nicht möglich.
Zum Distanzlernen gibt es dann weitere Informationen über die jeweiligen Lehrkräfte (spätestens am Montag).

Zudem wird auch am 7. und 8. Januar 2021 kein Unterricht stattfinden. An diesen beiden Tagen wird es eine Notbetreuung mit den gleichen Regeln wie am 21./22. Dezember 2020 geben. Geben Sie uns auch dazu eine zeitnahe Rückmeldung, ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen.

Nach diesen aufregenden Neuigkeiten möchte ich Ihnen abschließend ein schönes Adventswochenende wünschen.
Bleiben Sie gesund.

Schulstart nach den Herbstferien

Liebe Eltern,

nach den Herbstferien starten wir in eine weiterhin von der Corona Pandemie beeinflusste Unterrichtszeit.

Grundsätzlich gelten für den Start die  „bekannten“ Regeln.

Aktuelle und ergänzende Regeln und Informationen (zum Lüften, zur Maskenpflicht, dem Stundenplan, zur neuen Kommunikationsstruktur, …) erhalten alle Eltern in den ersten Tagen nach den Ferien per Email.

Wichtig!!! Weiterhin dürfen nur gesunde Kinder ohne mögliche Corona-Symptome die Schule besuchen.

Zur besseren Einschätzung, ob ein Kind die Schule besuchen darf, kann folgendes Schaubild helfen.

–>   Erkrankung-Kind-Schaubild-1-1   <–

Sollten Familien Urlaub in einem Risikogebiet gemacht haben, sind die geltenden Quarantäneregeln des Landes NRW einzuhalten.

 

 

 

 

Rückkehr zur Normalität – alle Corona-Abstriche negativ

Die letzten zwei Wochen haben unsere Schule vor besondere Herausforderungen gestellt. Nach dem positiven Corona-Test einer Kollegin der Schule, der folgenden Quarantäne zahlreicher Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, hält ab Dienstag 29.09. wieder  die Normalität Einzug in unser Gebäude.

Da auch die letzten Kontrolltestungen (vom vergangen Freitag) negativ waren, kehren spätestens bis Dienstag alle Kinder  zurück in den Präsenzunterricht.

Rückblickend gilt positiv zu erwähnen, dass das aktuelle Hygienekonzept der Schule offensichtlich gut funktioniert hat, da sich kein Kind und kein Mitarbeiter der Schule bei der positiv getesteten Lehrperson angesteckt hat.

Die beste Nachricht ist jedoch, dass  die betroffene Kollegin ohne Symptome und gesundheitliche Schäden blieb und ebenfalls ihre Arbeit an der Schule wieder aufnehmen darf.

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