Aktuelle Änderung der Corona-Betreuungsverordnung

Laut Coronabetreuungsverordnung ( Lesefassung.pdf (mags.nrw) )gilt ab dem 22.02.2021 auch für Grundschüler eine Maskenpflicht. Nach Möglichkeit soll dies eine medizinische Maske sein. Ersatzweise kann auch eine Alltagsmaske getragen werden, wenn aufgrund der Passform keine medizinische Maske getragen werden kann.

Dies bedeutet, dass auch im Unterricht durchgängig eine Maske getragen werden muss.

Schulstart nach den Herbstferien

Liebe Eltern,

nach den Herbstferien starten wir in eine weiterhin von der Corona Pandemie beeinflusste Unterrichtszeit.

Grundsätzlich gelten für den Start die  „bekannten“ Regeln.

Aktuelle und ergänzende Regeln und Informationen (zum Lüften, zur Maskenpflicht, dem Stundenplan, zur neuen Kommunikationsstruktur, …) erhalten alle Eltern in den ersten Tagen nach den Ferien per Email.

Wichtig!!! Weiterhin dürfen nur gesunde Kinder ohne mögliche Corona-Symptome die Schule besuchen.

Zur besseren Einschätzung, ob ein Kind die Schule besuchen darf, kann folgendes Schaubild helfen.

–>   Erkrankung-Kind-Schaubild-1-1   <–

Sollten Familien Urlaub in einem Risikogebiet gemacht haben, sind die geltenden Quarantäneregeln des Landes NRW einzuhalten.

 

 

 

 

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