Aktuelle Änderung der Corona-Betreuungsverordnung

Laut Coronabetreuungsverordnung ( Lesefassung.pdf (mags.nrw) )gilt ab dem 22.02.2021 auch für Grundschüler eine Maskenpflicht. Nach Möglichkeit soll dies eine medizinische Maske sein. Ersatzweise kann auch eine Alltagsmaske getragen werden, wenn aufgrund der Passform keine medizinische Maske getragen werden kann.

Dies bedeutet, dass auch im Unterricht durchgängig eine Maske getragen werden muss.

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